Teilnahmebedingungen – Sicher leuchten in Gelb

21. September 2022

Teilnahmebedingungen zur Gewinnspiel-Aktion „Sicher leuchten in Gelb“ des ADAC Verkehrssicherheitskreis NRW e.V.

1. Veranstalter

Die Gewinnspiel-Aktion „Sicher leuchten in Gelb“ wird vom ADAC Verkehrssicherheitskreis NRW e.V.– nachfolgend „Veranstalter“ oder „ADAC VSK NRW e.V.“ genannt – veranstaltet. Der ADAC Nordrhein e.V. organisiert die Gewinnspiel-Aktion für den ADAC VSK NRW e.V.

2. Teilnehmer

Teilnehmen kann jede/r Lehrer/in (im nachfolgenden Teilnehmer genannt) für eine von ihr/ihm betreute 1. Schulklasse bzw. für die Erstklässler einer klassenübergreifenden Schule in Nordrhein-Westfalen. Bei mehreren für dieselbe Klasse einer jeweiligen Schule abgesendeten Teilnahmeformularen entfällt ein möglicher Gewinnanspruch komplett.

3. Ausschluss

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter/innen des ADAC e.V., der ADAC S.E., der ADAC Stiftung und der ADAC Regionalclubs (insbesondere die als Veranstalter genannten Regionalclubs) und deren Angehörige. Eine Teilnahme über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck u.a. in der Manipulation von Gewinnspielen liegt oder die Teilnahme über einen Dritten (insbesondere eine Sammelteilnahme) sind ebenfalls ausgeschlossen.

4. Teilnahme und Durchführung

Jedes mit den richtigen Lösungen versehene und im Bereich der Pflichtfelder vollständig ausgefüllte und abgesendete Teilnahmeformular nimmt an der Auslosung teil, unabhängig davon, ob eine weitergehende Werbeeinwilligung erteilt wurde oder nicht. Die Gewinnspiel-Aktion endet am 09. Dezember 2022 um 20:00 Uhr. Die Vergabe der Gewinne erfolgt in den Räumlichkeiten des ADAC Nordrhein e.V. Im Anschluss werden die Gewinner/innen per E-Mail über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt und die Gewinne an die im Teilnahmeformular angegebene Anschrift postalisch versendet.

5. Preise

Unter allen die oben genannten Voraussetzung erfüllenden Teilnehmern werden folgende Preise verlost:

675 x ein Klassensatz „Sicherheitswesten für Kinder“ (1 Satz besteht aus bis zu 40 Westen)

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen. Die Änderungen der Inhalte aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Einschränkungen wird vorbehalten.

6. Vorzeitige Beendigung

Der ADAC VSK NRW e.V. behält sich vor, die Gewinnspiel-Aktion ohne Vorankündigung und ohne die Benennung von Gründen vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Hiervon macht der ADAC VSK NRW e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht (mehr) gewährleistet werden kann.

7. Einverständnis und Datenschutz

Die Teilnehmer erklären durch Anklicken des Buttons „Jetzt absenden!“ mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Der ADAC wird die im Teilnahmeformular gemachten persönlichen Angaben nur für die Durchführung der Teilnahme an dem Gewinnspiel verarbeiten und nutzen, es sei denn, der Teilnehmer hat der weiteren Nutzung ausdrücklich zugestimmt. Die Teilnehmer erklären sich mit dem Drücken des Teilnahmebuttons dahingehend einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Auslosung erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe der persönlichen Daten oder die Verwendung der Daten für einen anderen Zweck als die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt nicht, es sei denn, der Teilnehmer hat einer darüberhinausgehenden Nutzung der Daten ausdrücklich zugestimmt. Verantwortliche Stelle für die Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten im Sinne des Art. 13 DS-GVO ist der ADAC Nordrhein e.V., Luxemburger Str. 169, 50939 Köln, datenschutz@nrh.adac.de. Die Gewinnchance ist unabhängig von der Einwilligung in die weitere Nutzung der Daten. Ergänzende Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Internet unter: Datenschutzerklärung

8. Haftung

Der ADAC VSK NRW e.V. haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an den ausgelobten Preisen. Für weitergehende Schäden, die sich aus der Inanspruchnahme des Preises ergeben, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.